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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt e.V. findest du hier .

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Auszug aus der Satzung der DLRG im Landesverband Schleswig-Holstein, Ortsverband Bad Bramstedt e.V.

 

§ 3 – GESCHÄFTSJAHR

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 MITGLIEDSCHAFT

1)    Mitglieder können Einzelpersonen sowie Vereinigungen, Behörden und Firmen werden. Sie erkennen durch die Eintrittserklärung die Satzung und Ordnung der DLRG Bad Bramstedt e.V., des DLRG Landesverbandes Schleswig - Holstein e.V. und der DLRG e.V. an und übernehmen alle sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten. 

 2)    Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand grundsätzlich rückwirkend zum 01. Januar des laufenden Kalenderjahres.

 3)    Das Mitglied übt seine Rechte und Pflichten in seiner Gliederung aus und wird durch die gewählten Vertreter und Delegierten seiner Gliederung vertreten.

 4)    Gewählt werden können nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; Ausgenommen hiervon sind die gewählten Vertreter der DLRG - Jugend.Das aktive und passive Wahlrecht für die DLRG - Jugend regelt die Jugendordnung.

 5)    Die Mitglieder haben Jahresbeiträge zu Beginn des Jahres bzw. unmittelbar nach der Eintrittserklärung zu leisten, deren Höhe von der Jahreshauptversammlung ihrer Gliederung festgelegt werden.

6)    Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluß.

a) Die Austrittserklärung eines Mitglieds muß schriftlich bis 30. November des Geschäftsjahres seiner zuständigen Gliederung zugegangen sein. Der Austritt wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam.

b) Die Streichung als Mitglied erfolgt bei einem Rückstand von mehr als einem Jahresbeitrag. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach Zahlung des rückständigen Beitrages fortgeführt werden.

c) Den Ausschluß aus der Gliedrung regelt die Ehrenratsordnung. 

7)    Endet die Mitgliedschaft, ist das im Besitz des Mitgliedes befindliche DLRG - Eigentum zurückzugeben. Scheidet ein Mitglied aus einer Funktion aus, hat es die entsprechenden Unterlagen und das dazu gehörende DLRG - Eigentum unverzüglich an die DLRG zurückzugeben.   

8)    Durch eigenmächtige Handlungen ihrer Mitglieder wird die DLRG Bad Bramstedt e.V. nicht verpflichtet.

9)    Die DLRG Bad Bramstedt e.V. kann verdiente, langjährige Mitglieder zu Ehrenmitglieder ernennen. Ehrenmitglieder können von der Beitragspflicht befreit werden.

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